Diese Seiten dienen der religions- und schulpädagogischen Qualifizierung für die Erteilung von kompetenzorientiertem Religionsunterricht.
Sie sollen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen, die auf Grundlage der Gestellungsverträge der EKM mit den zuständigen staatlichen Stellen zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollen sie Quereinsteiger*innen mit theologischer Grundausbildung unterstützen.
Das Kurssystem verbindet theoretische Aneignungen und Reflexionen (Präsenzkurse am PTI) mit schulpraktischen Übungen (mentorierte Praktika).
Für eine Erteilung des Zertifikats sind ein Kolloquium und eine unterrichtspraktische Lehrprobe nachzuweisen.
Struktur des Qualifizierungskurses
- 3 x 5 Tage Präsentisches/Hybrides Arbeiten in Drübeck und Neudietendorf
- Ergänzung durch wöchentliche Online-Meetings für jeweils 2h zur Vertiefung und Reflexion
- Teilnahme an Kurz & Gut, der Online-Fortbildungsreihe des PTI
- Schulpraktika unter Leitung der Schulbeauftragten und in Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren
Nachzuweisende Leistungen
- kontinuierliche Führung eines Lerntagebuchs
- verlässliche Bearbeitung der Lernaufgaben im Selbststudium
- Unterrichtshospitationen (je nach Voraussetzungen)
- Selbstverantworteter RU (je nach Voraussetzungen) mit lückenlosen schriftlichen Kurzvorbereitungen/Reflexionen nach Vorgabe für jede Unterrichtsstunde
- Unterrichtsentwurf zum Beratungsbesuch
- Unterrichtsentwurf zur Sichtstunde
- Teilnahme am Kolloquium 03.06.2022
Kosten für Übernachtung und Verpflegung
In Drübeck und Neudietendorf sind Zimmer für Sie zu folgenden Konditionen reserviert:
- Drübeck pro Woche: 202,00 € Übernachtung im Doppelzimmer incl. Frühstück// 170,50 € Verpflegung // 38,00 € Einzelzimmerzuschlag (Einzelzimmer auf Wunsch bei Verfügbarkeit)
- Neudietendorf: 200,00 € Übernachtung im Doppelzimmer incl. Frühstück// 144,00 € Verpflegung // 40,00 € Einzelzimmerzuschlag (Einzelzimmer auf Wunsch bei Verfügbarkeit)
- Die Übernahme der Kosten muss von den Teilnehmer*innen mit den jeweiligen Anstellungsträgern verhandelt werden.
Reisekosten:
- Die Übernahme der Kosten muss von den Teilnehmer*innen mit den jeweiligen Anstellungsträgern verhandelt werden.